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mit Beginn des nächsten Jahres wird die ARD die lautheitsnormierte Tonaussteuerung nach EBU-R128
für alle Sendebeiträge einführen. Die WDR mediagroup GmbH als zentraler Dienstleister für TV-Werbung
in der ARD muss dann entsprechend gepegeltes Material dem ARD-Sendezentrum zuliefern.
Nach dem bisher gültigen Regelwerk ist lediglich ein Grenzwert (-9 dBFS) für den maximalen
Audiopegel vorgegeben. Beiträge mit normaler bis hoher Dynamik werden dabei deutlich leiser
wahrgenommen, als solche, die nur geringe Pegelunterschiede aufweisen. Das hat schließlich
dazu geführt, dass es fast nur noch komprimierte Tonmischungen mit geringer Dynamik gibt.
Nach mehrjähriger Grundlagenforschung haben internationale Normungsgremien (ITU und EBU) neue
Richtlinien erarbeitet, die dem Lautheitsempfinden des menschlichen Gehörs Rechnung tragen.
Damit ist es erstmals möglich, die Lautheit eines Beitrags objektiv, reproduzierbar und vergleichbar zu messen.
Die wichtigsten Daten zu diesem neuen Verfahren entnehmen Sie bitte der
angehängten PDF-Datei »
Ziel ist es, die vom Zuschauer oftmals als störend empfundenen Lautheitssprünge zwischen Programm
und Werbung sowie zwischen einzelnen Werbespots zu beseitigen. Da die Tonpegelung nach dem gemittelten
Lautheitswert erfolgt, ist eine maximale Kompression des Audiomaterials nicht mehr erforderlich.
Vielmehr bieten sich wieder neue, kreative Möglichkeiten für eine offene und dynamische Mischung der Tonquellen.
Für weitere produktionstechnische Fragen stehen Ihnen die Kollegen der WDR mediagroup GmbH gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Jakob
Verkaufsdirektor
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